Für Hilfen bei der Haushaltsführung im Alltag steht dann: Auch als Pflegebedürftiger haben Sie ein Anrecht auch auf Unterstützung im Haushalt. Neben dem Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) erhalten Sie im Monat 125 ,00 € Entlastungsleistung (§45b) . Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und kann nicht ausgezahlt werden. Die Agentur Mergler hat die nötige Anerkennung (§45a SGB XI) und darf mit den Pflegekassen und kann diese Leistung mit den Pflegekassen abrechnen. Wir helfen Ihnen dann bis zu 5 Stunden im Monat im Haushalt. Wenn Sie die “stundenweise Verhinderungspflege ” nutzen möchten, aber keine Kurzzeitpflege brauchen, dann haben Sie zusätzlich einen Betrag in Höhe von 1.612,00 € für die Alltagshilfe oder Betreuung zur Verfügung. Wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, stehen Ihnen zusätzlich noch 806,00 € zur Verfügung. Sie können auch einen Antrag auf Verwendung des Pflegesachleistungsbetrages bis zu 40 % zur Unterstützung im Alltag stellen (Umwandlungsanspruch nach §45a). Hierdurch kann ohne Zuzahlung eine wöchentliche Haushaltshilfe finanziert werden falls Sie es wünschen.