Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt
Unterstützung im Alltag / Hauswirtschaftliche Dienste
Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich ein weitgehend selbstständiges, komfortables Leben in ihren eigenen vier Wänden führen.
Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit können diesen Wunsch jedoch gefährden. Man ist plötzlich auf Hilfe anderer Personen angewiesen. Nicht immer sind Bekannte und Verwandte in der Lage, die notwendige Unterstützung zu leisten. Hier helfen wir und bieten mit unseren Entlastungsdienstleistungen professionelle Hilfe und Unterstützung.
Damit Kleinigkeiten im Haushalt nicht zum Problem werden: hier helfen wir. Dazu gehören unter anderem die Wäschepflege, das Reinigen der Wohnung, das Zubereiten von Mahlzeiten, Einkaufs- oder Hausmeisterdienste.
Hier kommen unsere Hauswirtschafterinnen und Betreuungsassistenten zum Zug. Je nach Erfordernissen und Notwendigkeiten überlegen wir mit Ihnen vor Ort, welche Art der Unterstützung wir für Sie zur Verfügung stellen.
Wir begleiten Sie zum Arzt oder besuchen Sie zu Hause. Wir lesen Ihnen vor oder hören auch einfach nur mal zu. Sie möchten mal wieder an die frische Luft, um einen kleinen Spaziergang zu machen?
Unsere Besuchs- und Begleitdienste werden von unseren Seniorenbetreuern und Betreuungsassistenten durchgeführt.
Unsere Unterstützung trägt in hohem Maße dazu bei, dass Sie als älterer Mensch, der noch in seiner Wohnung lebt, auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und nicht vereinsamt, wenn Sie nicht mehr so mobil sind.
Abrechnung mit den Pflegekassen. Formalitäten Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen auch beim Ausfüllen von Formularen.
Auf Wunsch rechnen wir unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen) direkt mit den jeweiligen Pflegekassen ab.
Wir sind anerkannter Erbringer von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVo).
Sie suchen eine Alternative zum Alters- oder Pflegeheim? Sie benötigen Unterstützung in Ihrem Zuhause? Der Betreuungsdienst Mergler hat dazu vielfältige Lösungen für Sie entwickelt. Immer stehen dabei Ihre Wünsche im Mittelpunkt. Wir sind für Sie da, wann immer Sie uns brauchen: punktgenau auf die Minute, zeitlich begrenzt nach Ihrem Bedarf. Sprechen Sie uns dazu bitte an. Wir beraten Sie gerne.
Hier finden Sie zahlreiche Beispiele für unsere Leistungen:
- Betreuung zuhause
- Begleitung außer Haus
- Hilfe im Haushalt
- Grundpflege
- Demenzbetreuung
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Familienbetreuung
Wer kommt zu Ihnen? Zuverlässige Betreuungskräfte mit Herz aus Ihrer Region. Alle sind geschult nach einem festgelegten Qualitätsstandard. Ständige Wechsel vermeiden wir, denn Sie sollen sich sicher und umsorgt fühlen.
Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a (SGB XI) erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Auch wenn Sie in Ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit – vorübergehend – eingeschränkt sind und Sie beispielsweise nicht mehr selbst Auto fahren können oder möchten, müssen Sie auf Aktivitäten außerhalb Ihres eigenen Wohnraums nicht verzichten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsteams übernehmen folgende Bereiche:
- Freizeitgestaltung
- Gedächtnistraining
- Tagesstruktur gestalten
- Mobilitätstraining
- Training von Alltagskompetenzen
- Spaziergänge
- Ausflüge
- Entspannte Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Rhetorik
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Biographiearbeit
- Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
- Spiele
- Begleitdienste, z.B. zu Ärzten, Krankengymnasten, Gottesdiensten, Behörden, Besuchen,
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen
Für Hilfen bei der Haushaltsführung im Alltag steht dann: Auch als Pflegebedürftiger haben Sie ein Anrecht auch auf Unterstützung im Haushalt. Neben dem Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) erhalten Sie im Monat 125 ,00 € Entlastungsleistung (§45b) . Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und kann nicht ausgezahlt werden. Die Agentur Mergler hat die nötige Anerkennung (§45a SGB XI) und darf mit den Pflegekassen und kann diese Leistung mit den Pflegekassen abrechnen. Wir helfen Ihnen dann bis zu 5 Stunden im Monat im Haushalt. Wenn Sie die “stundenweise Verhinderungspflege ” nutzen möchten, aber keine Kurzzeitpflege brauchen, dann haben Sie zusätzlich einen Betrag in Höhe von 1.612,00 € für die Alltagshilfe oder Betreuung zur Verfügung. Wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, stehen Ihnen zusätzlich noch 806,00 € zur Verfügung. Sie können auch einen Antrag auf Verwendung des Pflegesachleistungsbetrages bis zu 40 % zur Unterstützung im Alltag stellen (Umwandlungsanspruch nach §45a). Hierdurch kann ohne Zuzahlung eine wöchentliche Haushaltshilfe finanziert werden falls Sie es wünschen.
- Entlastungsleistung nach §45b SGB XI
- stundenweise z.B. bei Demenz
- Gemeinsame Beschäftigung
- Gesellschaft leisten
- z.B.: zu Ärzten, Krankengymnasten, Gottesdiensten, Behörden,
Besuchen, sowie zu kulturellen Veranstaltungen
- Einkäufe
- Botengänge, Hol- und Bringdienste (Post, Behörden)
- Abholung von Rezepten, Medikamenten, Hilfsmitteln
- Wohnungsreinigung
- Wäschepflege (Waschen und Bügeln)
- Treppenhausreinigung
- Zubereitung von Mahlzeiten, kochen
AGB.pdf 43.38 KB